13 HinweisgeberInnenschutzgesetz
Allgemeines
Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) dient der Umsetzung der RL 2019/1937/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, und hat zum Ziel, in Lebensbereichen von besonderem öffentlichen Interesse die Bereitschaft zu rechtmäßigem Verhalten zu bestärken, indem Hinweisen auf Rechtsverletzungen einfache Verfahren mit vorhersehbaren Abläufen zur Verfügung stehen. Dabei sind Hinweisgeber und Personen in ihrem Umkreis vor persönlichen Nachteilen (Vergeltungsmaßnahmen) zu schützen und unbegründete oder ungerechtfertigte Verdächtigungen zu verhindern.