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Dokument-ID: 629830
5.2.3 Mitverschulden als Fahrgast in Sessellift, Schlepplift
Mitverschulden bei falschem Verhalten aus Angst
Einen Fahrgast, der sich beim Einsteigen in einen Sessellift aus Angst falsch verhält, trifft bei normaler Betriebsgefahr ein Mitverschulden von 30 %. • [Fußnote: ZVR 1983/128.]