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Dokument-ID: 1143776
11.9.2 Rechtsprechung besonderer Kündigungsschutz
Karenzverlängerung verlängert nicht zwangsläufig Kündigungsschutz
Eine einvernehmliche Verlängerung der Karenz für die Dauer des Bezuges des Kinderbetreuungsgeldes stellt mangels entsprechender Auslegungsmöglichkeit der Karenzvereinbarung keinen konkludenten Verzicht auf die Geltendmachung des Kündigungsrechts dar und auch keine Verlängerung des Kündigungsschutzes, denn dem Stillschweigen der Parteien in der schriftlichen Vereinbarung kann kein Erklärungswert iSd § 863 ABGB zukommen. • [Fußnote: OGH 23.2.2009, 8 ObA 2/09s.]