10.12 9 Ob 2138/96v; OGH; 15. Jänner 1997 – bearbeitete Version
§ 377 HGB; § 12 PHG: Regress; keine Anwendung des § 377 HGB; Verhältnis zum Innenverhältnis und Bereicherungsrecht • [Fußnote: SZ 70/5; EvBl 1997/128; WBl 1997, 259; ecolex 1997, 427; RdW 1997, 533.]
Entscheidend ist die Frage, ob ein Regressanspruch der Klägerin deshalb ausgeschlossen ist, weil sie ihrer Rügeobliegenheit nach § 377 HGB nicht nachgekommen ist. Dies hängt davon ab, ob die Verletzung der Rügepflicht, die zu einer Fiktion der Genehmigung des Produktes und nach der Rechtsprechung auch zum Verlust aller aus dem Mangel der Ware abgeleiteten Rechte führt (Kramer in Straube, HGB, Rz 50 zu § 377, 378; SZ 50/93, SZ 63/197) den parallel dazu bestehenden Regressanspruch nach § 12 PHG vernichtet.