2.6.8 OGH 8.10.2003, 9 ObA 80/03 k
§ 2 Abs 2 OrgHG: entschuldbare Fehlleistung; culpa levissima
Das Berufungsgericht legt seiner Beurteilung des Verhaltens des Beklagten als entschuldbarer Fehlleistung die zu § 2 OrgHG und zur vergleichbaren Bestimmung des § 2 Abs 2 DHG ergangene Rechtsprechung (RIS-Justiz RS 0054822) in vertretbarer Weise zugrunde. Die Frage, ob das Handeln eines Organs entgegen einer in einem Erlass vorgegebenen Auslegung vertretbar sein kann oder nicht, lässt sich nicht generell beantworten, sondern nur anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls entscheiden.