2.3.2 Versicherung von Elementarschäden in der Praxis
In der Praxis enthalten zahlreiche Versicherungszweige entweder durch expliziten Einschluss oder durch die Deckung unbenannter Gefahren einen mehr oder minder umfassenden Versicherungsschutz gegen Elementargefahren. Ergänzend zB zur Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung und Geschäftsversicherung, welche standardmäßig die Elementargefahren Sturm, Hagel, Blitzschlag und Frost abdecken, kann zusätzlich eine erweiterte Elementargefahrenversicherung gegen die Gefahren Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen und Schneedruck, ggf auch Vulkanausbruch abgeschlossen werden.