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Dokument-ID: 657685
3.2 Arbeitsrecht
Der Ersatz jener Auslagen, die dem Arbeitgeber durch Überwachung des der Verletzung der arbeitsvertraglichen Treuepflicht verdächtigten Arbeitnehmers entstanden sind, kann aus dem Titel des Schadenersatzes geltend gemacht werden. • [Fußnote: OGH 17.02.1981, 4 Ob 67/80; Löschnigg, Arbeitsrecht, 11. Auflage, Rz 6/653.]