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Dokument-ID: 481153
2.5 Aufforderung
Gemäß § 7 OrgHG hat der Rechtsträger das Organ zunächst schriftlich zur Anerkennung des Ersatzanspruches aufzufordern. Diese Aufforderung ist obligatorisch (anders als im AHG) und führt die Unterlassung der Aufforderung zur Zurückweisung der Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges • [Fußnote: SZ 70/104] .