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Dokument-ID: 817928
3.5.5 Diskriminierung aus ethnischen Gründen
Schadenersatz bei Nichtgewährung der Pendlerhilfe aus ethnischen Gründen
Ein immaterieller Schadenersatz von EUR 300,– ist für eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit bei der Gewährung sozialer Vergünstigungen, konkret der Ablehnung der Gewährung der NÖ Pendlerhilfe, gerechtfertigt. • [Fußnote: LG St. Pölten, DrdA 2014, 137.]