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Neu Dokument-ID: 562642

David Spahija | Judikatur | Entscheidung

10.42 8 Ob 126/09a; OGH; 19. Mai 2010 – bearbeitete Version

GZ: 8 Ob 126/09a | Gericht: OGH vom 19.05.2010

§§ 1, 5 PHG: Konstruktionsfehler; Stand der Wissenschaft und Technik • [Fußnote: EvBl 2010/118; ecolex 2010/318.] 

Gemäß § 1 Abs 1 PHG haftet der Hersteller eines Produkts für den Schaden, der durch einen Fehler dieses Produkts verursacht worden ist. Die Haftung setzt also sowohl ein fehlerhaftes Produkt als auch einen Kausalzusammenhang zwischen dem Produktfehler und der Rechtsgutverletzung voraus. Dem Geschädigten obliegt der Beweis des Produktfehlers, aber auch des Kausalzusammenhangs zwischen Produktfehler und Schaden (RIS-Justiz RS 0117103; Fitz/Grau in Fitz/Grau/Reindl, PHG § 1 Rz 107).

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