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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

15.2 Rechtsprechung Datenschutz

Rechtsvertretungskosten als Rettungsaufwand

Kosten einer erfolgreichen Rechtsvertretung im verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren nach Art 77 Abs 1 DSGVO fallen als Rettungsaufwand unter den allgemeinen Schadensbegriff des § 1293 ABGB iVm Art 82 DSGVO, § 29 DSG und sind nach schadenersatzrechtlichen Voraussetzungen zu ersetzen. • [Fußnote: RIS-Justiz RL0000215.] 

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