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Dokument-ID: 1128449
1 Allgemeines
Im Zusammenhang mit Dienstverhältnissen können sowohl bei/vor der Begründung derselben, während der Dienstverhältnisse und vor allem bei der Beendigung derselben Schadenersatzansprüche und zwar sowohl aufseiten des (künftigen/ehemaligen) Dienstnehmers als auch aufseiten des (künftigen/ehemaligen) Dienstnehmers entstehen. In den nachfolgenden Kapiteln erfolgt eine Darstellung dieser Schadenersatzansprüche und der Geltendmachung derselben.