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Dokument-ID: 1128456
3.2 Rechtsprechung Schadenszufügung durch den Dienstnehmer
Arbeitskräfteüberlassung
Für Dienstnehmer, die im Wege der Arbeitskräfteüberlassung beschäftigt werden, stellt § 7 AÜG klar, dass das DHG sowohl zwischen dem Überlasser und der überlassenen Arbeitskraft als auch zwischen dem Beschäftiger und der überlassenen Arbeitskraft anzuwenden ist. • [Fußnote: OGH 23.10.2014, 2 Ob 73/14w.]