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Dokument-ID: 959723
1.4 Judikatur zur Erfüllungsgehilfenhaftung
Keine Erfüllungsgehilfenhaftung des Hundezüchters für den von ihm beauftragten Züchter
§§ 922, 932, 933a, 1313a, 1332a ABGB
§ 933a ABGB ist gegenüber §§ 1295 ff ABGB die speziellere Norm und geht daher letzteren vor (RIS-Justiz RS0122651). Hinsichtlich des Mangels kann statt Gewährleistung auch Schadenersatz verlangt werden; zwischen dem Schadenersatzanspruch aus § 933a ABGB und Gewährleistung besteht volle Konkurrenz (2 Ob 95/06v, SZ 2007/109 = ecolex 2007/363, 859 [Wilhelm]).