3.5.2 Sexuelle Belästigung
Belästigendes Verhalten muss nicht zurückgewiesen werden um sexuelle Belästigung zu sein
Eine ausdrückliche oder stillschweigende Zurückweisung oder Ablehnung eines sexuell belästigenden Verhaltens durch die betroffene Person ist keine Tatbestandsvoraussetzung der sexuellen Belästigung iSd § 6 Abs 2 Z 1 GlBG. Eine allenfalls erfolgte Ablehnung kann aber im Einzelfall ein Element des zu beurteilenden Sachverhalts sein, das ebenso wie eine allfällige Zustimmung zu einem Verhalten, je nach Vorbringen der Parteien, bei der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen zu bewerten ist. • [Fußnote: OGH 20.04.2017, 9 ObA 38/17d.]