© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 868057

Barbara Pogacar - Lena Eberhard | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.7 Judikatur

Schutz von Personen der Öffentlichkeit

Der Schutz des § 1328a ABGB steht auch Personen zu, die in der Öffentlichkeit stehen. Der Betroffene, der seine privaten Lebensumstände „öffentlich gemacht“ hat, indem er zB ein Interview gibt, in dem auch private Aspekte erörtert werden, oder in dem er sich „outet“, kann sich aber nicht auf eine Verletzung seiner Privatsphäre berufen, wenn diese Umstände in der Öffentlichkeit weiter erörtert werden. Wenn jemand in einem Interview zu Eheproblemen gefragt wird und diese verneint, so hat er diese Umstände aber nicht in die Öffentlichkeit getragen. • [Fußnote: OGH 23.09.2008, 4 Ob 150/08z.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Schadenersatz in unserem Shop! Zum Shop