10.19 2 Ob 188/97d; OGH; 28. Jänner 1999 – bearbeitete Version
§§ 3, 19a Abs 2 PHG; Art 9b EG-RL: Anscheinshersteller; geschädigter Unternehmer • [Fußnote: EvBl 1999/126; ecolex 1999/249; RdW 1999, 407.]
Nach § 1 Abs 1 Z 1 PHG haftet – verschuldensunabhängig (§ 3 PHG) – für den Ersatz des Schadens der Unternehmer, der es hergestellt und in den Verkehr gebracht hat, wenn durch den Fehler eines Produktes eine von dem Produkt verschiedene körperliche Sache beschädigt wird. Dass hier vom Produkt verschiedene körperliche Sachen und nicht das Endprodukt eines Teilproduktes beschädigt wurde und damit kein nicht ersatzfähiger „Weiterfresserschaden“ (SZ 67/22) vorliegt, ist unbestritten.