1 Allgemeines zur Produkthaftung
Die Produkthaftung (Produzentenhaftung, Erzeugerhaftung) ist die schadenersatzrechtliche Verantwortlichkeit des Herstellers für seine Erzeugnisse. • [Fußnote: Welser, Bürgerliches Recht II, 13. Auflage (2007) S 378.] Der Erzeuger haftet sohin nicht für die Mangelhaftigkeit seines Produktes, sondern für dessen Gefährlichkeit, wenn durch das Produkt andere Rechtsgüter wie das Leben, die Gesundheit oder körperliche Sachen beschädigt oder zerstört werden. Im Rahmen der Produkthaftung wird daher auch nicht der Schaden ersetzt, der in der Abweichung des Geleisteten vom Geschuldeten liegt (Äquivalenzinteresse), sondern jener Nachteil, der aus der Beeinträchtigung sonstiger Rechtsgüter resultiert (Integritätsinteresse), und zwar unabhängig davon, ob der Geschädigte zum Haftpflichtigen überhaupt in einem Vertragsverhältnis steht. • [Fußnote: Rabl, PHG, 1. Auflage Vorbemerkungen Rz 5, mwN.]