© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 738471

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.1 Begriffsdefinition

Wie die Ehre, so ist auch der wirtschaftliche Ruf einer Person ein absolutes Recht. • [Fußnote: ÖBl 1992, 136 uva.]  Der wirtschaftliche Ruf genießt als absolutes Recht nicht nur Schutz gegen unwahre Tatsachenbehauptungen, sondern auch gegen wertende Herabsetzungen, die verletzten wollen. • [Fußnote: Reischauer in Rummel, ABGB Kommentar-Online, § 1330 ABGB Rz 7.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Schadenersatz in unserem Shop! Zum Shop