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Dokument-ID: 657772
2.1 Kampfsportarten
Charakteristisch für Kampfsportarten ist der körperliche Kontakt zwischen den Teilnehmenden. Im Bereich der Kampfsportarten wird unterschieden zwischen Zweikampfsportarten (Boxen, Ringen, Judo u. dgl), Kampfspielen (zB Fußball, Handball, Eishockey) und Rückschlagspielen (bspw Tennis, Squash, Volleyball, Faustball), bei welchen Körperkontakt jedoch nur ausnahmsweise auftritt. • [Fußnote: Holzer/Reissner, Sportrecht3, 84.]