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Dokument-ID: 834225
12.2 Anwendungsbereich und Voraussetzungen
Nach der Rsp findet § 273 ZPO sowohl zur Ermittlung der Höhe einer Geldforderung als auch zur Ermittlung einer Grundlage einer Geldforderung Anwendung. • [Fußnote: Rechberger in Fasching/Konecny, Zivilprozesse 2. Auflage § 273 ZPO Rz 7.]