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Dokument-ID: 1101982
2.4.1 Gebäudeversicherung (Eigenheimversicherung)
Grundsätzlich ist im ersten Schritt zwischen Schäden am Gebäude (umfasst von der Eigenheimversicherung/Gebäudeversicherung) und Schäden im Haus beziehungsweise in der Wohnung (umfasst von der Haushaltsversicherung) zu unterscheiden. Schäden am Gebäude, inklusive aller mit dem Gebäude fest verbundenen beweglichen Sachen wie Heizung und Dachziegel werden durch die Gebäudeversicherung versichert.