10.40 8 Ob 136/06t; OGH; 23. November 2006 – bearbeitete Version
§§ 1, 3 PHG: Hersteller; Teilprodukt
Die Definition des Herstellers umfasst auch den „Assembler“ (Monteur), der nur vorgefertigte Teile zusammenbaut, nicht aber das so genannte „Finishing“ oder „Make-Ready-Service“. Ein gebrauchsfertiger Tisch stellt gegenüber einem in zwei Teilen (Gestell und Platte) gelieferten Tisch jedenfalls dann kein eigenständiges Produkt dar, wenn die Verbindung beider Teile auch von einem Laien ohne Konstruktions- und Fachwissen mit einfachen Handgriffen und ohne Spezialwerkzeug bewirkt werden kann. Erfolgt das Zusammensetzen durch den Verkäufer, handelt es sich um „Make-Ready-Service“ und nicht um die Tätigkeit eines „Assemblers“.