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Dokument-ID: 480921
4.2 Judikatur – Mitverschulden des Getöteten
Minderung der Ersatzansprüche nach § 1327 ABGB
Derjenige, der eine für ihn objektiv ungünstige, gegen die Obliegenheit zur Schadensminderung verstoßende Gewissensentscheidung trifft, wie die Ablehnung einer lebensrettenden Bluttransfusion durch eine Zeugin Jehovas mit daraus möglicherweise resultierender Todesfolge, muss die aus der objektiven Ungünstigkeit der Entscheidung folgenden Nachteile tragen • [Fußnote: OGH 22.06.2011, 2 Ob 219/10k.] .