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Dokument-ID: 477988
3.5.4 Wirkungen der Feststellungsklage und des Feststellungsurteils
Feststellungsklage und Verjährungsunterbrechung künftiger Ansprüche
Durch die Einbringung der Feststellungsklage wird die Verjährung aller in diesem Zeitpunkt zukünftigen Schadenersatzansprüche unterbrochen. Mit künftigen Leistungen sind alle diejenigen gemeint, die bei Einbringung der Feststellungsklage noch nicht fällig waren, also auch solche, die zwischen Einbringung der Feststellungsklage und Zustellung des Feststellungsurteils fällig werden. • [Fußnote: OGH 22.02.2012, 3 Ob 182/11b.]