4.2 Ersatz seelischer Schmerzen
Der Schmerzengeldanspruch erfasst nicht nur körperliche, sondern auch seelische Schmerzen. • [Fußnote: ZVR 1983/15.] Diese können zB in einer Verkrüppelung, der Unfähigkeit, eine Sportart auszuüben, einer Fehlgeburt oder einer Entstellung liegen. Bei Kleinkindern ist auch der Trennungsschmerz von der Mutter bei stationärer Behandlung ersatzfähig. • [Fußnote: EFSlg 27.197.] Ebenso die Störung im Ablauf einer Schwangerschaft • [Fußnote: VwGH 18.9.1996, 96/03/0080.] , die Besorgnis über Siechtum oder Unlustgefühlen wegen Verstümmelung. • [Fußnote: OGH 16.9.1985, 1 Ob 619/85.]