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Dokument-ID: 605236
4.3.9 2 Ob 406/57; OGH; 13. November 1957 – bearbeitete Version
§ 1299 ABGB
Im Falle einer Kreditüberziehung erlischt die den Kredit sicherstellende Höchstbetragshypothek nicht schon dann, wenn ein dem Höchstbetrag entsprechender Teil des Kredits zurückgezahlt wird; vielmehr haftet die Hypothek bis zur völligen Rückzahlung des Kredits (Klang II 2. Aufl S 421). Das muss ein Notar wissen.