© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 629547

Barbara Pogacar - FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4.9 Judikatur – Kraftfahrzeug – Abschleppen/Anschieben

Betriebsgefahr auch beim Abschleppen

Der Begriff „beim Betrieb“ iSd § 1 EKHG ist dahin zu bestimmen, dass entweder ein innerer Zusammenhang mit einer dem Kraftfahrzeugbetrieb eigentümlichen Gefahr oder, wenn dies nicht der Fall ist, ein adäquat ursächlicher Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges bestehen muss. Der Schaden ist beim Betrieb des Kraftfahrzeuges eingetreten, wenn zwischen dem Betrieb und dem Unfall ein Gefahrenzusammenhang in dem Sinne besteht, dass der Unfall mit einem jener Umstände, die die Gefährlichkeit des Kraftfahrzeugs ausmachen und derentwegen die verschuldensunabhängige Haftung festgesetzt ist, zusammenhängt. Die Betriebsgefahr in diesem Sinne verwirklicht sich auch dann, wenn ein Kraftfahrzeug ein anderes abschleppt und es dabei zu einem Unfall kommt. In aller Regel ereignet sich der Unfall beim Betrieb des schleppenden Fahrzeugs, selbst wenn er unmittelbar durch das geschleppte Fahrzeug herbeigeführt wurde, weil er doch auf die „Triebkraft“ des ersteren zurückzuführen ist; dabei ist es unerheblich, ob die Verbindung (durch Abschleppstange oder -seil) beim Unfall noch aufrecht war oder ob sie (etwa durch Bolzenbruch oder Reißen des Seils) vor der Schadensverursachung durch das abgeschleppte Fahrzeug unterbrochen wurde. • [Fußnote: OGH 12.10.2004, 1 Ob 42/04i.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Schadenersatz in unserem Shop! Zum Shop