3.3.2 „Alternative Opferschaft“
Bei der „alternativen Opferschaft“ • [Fußnote: Diese Bezeichnung stammt von Bodewig, AcP 185, 543.] gibt es mehrere Geschädigte und ist es sicher, dass der Täter den Schaden eines von ihnen verursacht hat. Es ist sohin nur klar, welche Personen als Schädiger in Betracht kommen bzw wer in Bezug auf einen Gesamtschaden als Schädiger feststeht. Es ist jedoch nicht feststellbar, welchem Geschädigten er den Schaden zugefügt hat und welche der anderen Schäden durch Zufall herbeigeführt wurden.