© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 629691

Florian Horn - Barbara Pogacar - FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.2 Haftungshöchstbeträge bei Sachschäden

§ 16 EKHG legt die Höchstbeträge für die Haftung für Sachschäden fest. Werden durch dasselbe Ereignis mehrere Sachen beschädigt, so gilt:

  • Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder der Betriebsunternehmer einer Eisenbahn haften bei einem Unfall mit dem Kraftfahrzeug bzw der Eisenbahn mit EUR 1,3 Mio
  • Bei einem Kraftfahrzeug mit Gefahrengut besteht überdies eine Haftung von EUR 13,9 Mio für Schäden infolge der gefährlichen Beschaffenheit des Gutes.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Schadenersatz in unserem Shop! Zum Shop