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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5 Rechtsprechung Diskriminierung

Keine Diskriminierung durch Nichtausschreibung

Wenn ein Arbeitgeber entgegen der nach dem Stellenbesetzungsgesetz gebotenen Ausschreibungspflicht eine Stelle nicht ausschreibt und sie ohne Ausschreibung vergibt, steht dem Arbeitnehmer dadurch kein Schadenersatzanspruch zu. Durch die Nichtdurchführung der gebotenen Stellenausschreibung kann kein gesetzlicher Diskriminierungstatbestand erfüllt sein. • [Fußnote: OGH 25.8.2014, 8 ObA 10/14z.] 

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