5.2 Billigerweise zu erwartender Gebrauch (§ 5 Abs 1 Z 2 PHG)
Die berechtigte Sicherheitserwartung an das Produkt ergibt sich auch aus dem Gebrauch, mit dem billigerweise gerechnet werden kann. Sicherheitserwartungen sind aber nur gerechtfertigt, wenn auch der Benutzer ein Mindestmaß an Sorgfalt walten lässt. • [Fußnote: OGH 4 Ob 87/97s; 2 Ob 253/01x; 3 Ob 71/02s.] Der Gebrauch, mit dem billigerweise gerechnet werden kann iSd § 5 PHG, umfasst nicht nur den bestimmungsgemäßen Gebrauch (gemäß Widmung des Herstellers), sondern auch den Fehlgebrauch, mit dem billigerweise gerechnet werden kann. • [Fußnote: Rabl, PHG, 1. Auflage § 5 Rz 78.] Der Hersteller kann die Widmung eines Produktes nicht durch eine „den Lebenserfahrungen widersprechende Gebrauchseinengung“ einschränken, sondern muss mit einem gewissen Gebrauch und darüber hinaus sogar mit einem gewissen Missbrauch rechnen, • [Fußnote: Rabl, PHG, 1. Auflage § 5 Rz 83.] zB damit, dass eine Holzeisenbahn von Kleinkindern in den Mund genommen wird, die Bügel von Lesebrillen an den Mund geführt und Sessel und Hocker als Aufstiegshilfe verwendet werden. Dieser sozialadäquate, wenn auch nicht bestimmungsgemäße Gebrauch soll gefahrlos möglich sein. • [Fußnote: OGH 4 Ob 87/97s; 6 Ob 215/11b.] Lediglich die völlige Zweckentfremdung und der absichtliche Missbrauch durch Zurechnungsfähige müssen vom Hersteller nicht berücksichtigt werden. • [Fußnote: Vgl Erwägungsgrund 6 der EG-EL (RL 85/374/EWG).]