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Neu Dokument-ID: 785563

David Spahija | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2 Zivilrechtliche Ansprüche im Falle von Urheberrechtsverletzungen

Im Falle einer Urheberrechtsverletzung stehen die Ansprüche auf Unterlassung (§ 81 UrhG), auf Beseitigung (§ 82 UrhG), auf angemessenes Entgelt (§ 86 UrhG), auf Schadenersatz und Herausgabe des Gewinns (§ 87 UrhG), auf Rechnungslegung (§ 87a UrhG), auf Auskunft (§ 87b UrhG) und auf Urteilsveröffentlichung (§ 85 UrhG) zur Verfügung.

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