© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 817946

Barbara Pogacar - Lena Eberhard | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4 Die Versicherungssumme

Der Versicherer hat in jedem Versicherungsfall Versicherungsleistungen bis zu dem sich aus § 9 KHVG ergebenen Betrag zu erbringen, dh, bis zur gesetzlichen Versicherungssumme. Abgesehen von den in § 9 Abs 5 und 6 KHVG geregelten Fällen ist die gesetzliche Versicherungssumme eine Pauschalversicherungssumme, die Personenschäden und Sachschäden umfasst.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Schadenersatz in unserem Shop! Zum Shop