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Dokument-ID: 1143771
11.7.1 Rechtsgrundlage
Eine Aufrechnung von offenen Entgeltansprüchen des Arbeitnehmers gegenüber Ansprüchen des Arbeitgebers (bspw Schadenersatz, Konventionalstrafe) ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Damit der Arbeitgeber auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers eine Aufrechnung durchführen kann, müssen jedenfalls folgende Voraussetzungen vorliegen: