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Neu Dokument-ID: 868061

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

13 Ansprüche bei Verletzung eines Tieres

Gesetzliche Grundlage

§ 1332a ABGB bestimmt, dass bei einer Verletzung eines Tieres die tatsächlich aufgewendeten Kosten der Heilung oder der versuchten Heilung auch dann gebühren, wenn sie den Wert des Tieres übersteigen, soweit auch ein verständiger Tierhalter in der Lage des Geschädigten diese Kosten aufgewendet hätte. • [Fußnote: OGH 27.6.2017, 10 Ob 29/16m.] 

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