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Dokument-ID: 657617
2.1.5 Unternehmergeschäft
Bei Vorliegen eines Unternehmergeschäftes ist der Gläubiger im Falle der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen gem § 458 UGB berechtigt, pauschale Betreibungskosten in der Höhe von EUR 40,– beim Schuldner einzufordern. Für darüber hinausgehende Betreibungskosten kann der Gläubiger den Schuldner gem § 1333 Abs 2 ABGB in Anspruch nehmen.