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Dokument-ID: 629828
5.2.2 Mitverschulden als Fahrgast in Autobus, Straßenbahn, Eisenbahn
Kein Mitverschulden bei Aufstehen, weil Gast aussteigen will
Das Aufstehen im Bus, um einen anderen Fahrgast aussteigen zu lassen, begründet kein Mitverschulden, wenn es infolge eines jähen Bremsmanövers zu einem Sturz kommt, obwohl sich der Geschädigte an der Reling festhielt. • [Fußnote: OLG Innsbruck ZVR 2011/107.]