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Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.8.3 Hoheitsverwaltung oder Privatwirtschaftsverwaltung?

Es stellt sich die Frage, ob es sich bei der Entscheidung über die Gewährung einer Beihilfe um einen Akt der Hoheitsverwaltung oder Privatwirtschaftsverwaltung (gem Art 17 B-VG) handelt. Die mangelnde gesetzliche Anordnung zum Vollzug mit den Mitteln der Hoheitsverwaltung, die Nicht-Ermittelbarkeit aus dem Gesetzeszusammenhang, ob eine hoheitliche Ermächtigung vorliegt, und das Fehlen des für die Hoheitsverwaltung typischen Verhältnisses von „Über- und Unterordnung“ sprechen dafür, dass diese Entscheidung als Akt der Privatwirtschaftsverwaltung zu charakterisieren ist. In diesem Rahmen ist die Verwaltung den Regeln des allgemeinen Zivilrechts unterworfen.

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