2.2.3 Schisport
Das Verhalten der Schifahrer untereinander wird nach den FIS-Regeln und dem Pistenordnungsentwurf des Österreichischen Kuratoriums für alpine Sicherheit (POE) beurteilt. Bei diesen Regelkatalogen handelt es sich weder um gültige Rechtsnormen noch um Gewohnheitsrecht, allerdings kommt ihnen als Zusammenfassung der Sorgfaltspflichten, die bei der Ausübung des alpinen Schisports im Interesse aller Beteiligten zu beachten sind, erhebliche Bedeutung zu. • [Fußnote: 9 Ob 60/01s.]