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Dokument-ID: 1128538
4.2 Rechtsprechung Schadenszufügung durch Dienstgeber
Ersatzanspruch bei Beschädigung des Kfz des Dienstnehmers
Dem Dienstgeber ist der Schaden aus der Benützung des eigenen Kraftfahrzeuges durch den Dienstnehmer nur zuzurechnen, wenn letzterem Aufgaben übertragen wurden, deren Erfüllung ohne Kraftfahrzeug nicht möglich oder zumutbar ist, der Schaden in Erfüllung dieser Aufgaben eingetreten ist und sich der Dienstgeber mangels Beistellung eines Kraftfahrzeuges das eigene Unfallrisiko erspart hat. • [Fußnote: OGH 13.3.1997, 8 Ob 15/97g.]