3.1.2 Judikatur – Vertretungsrecht von Rechtsanwälten
RA schuldet Vorgehen nach lege artis und idR keinen Erfolg
Ein Rechtsanwalt schuldet aus dem mit dem Klienten geschlossenen Anwaltsvertrag keinen Erfolg, sondern nur ein Vorgehen lege artis. Selbst wenn es der Rechtsanwalt im Passivprozess als Vertreter des beklagten Haftpflichtversicherers unterlässt, auf eine Globalbemessung des eingeklagten Schmerzengeldbetrages zu drängen, kann durch ein solches Verhalten allein kein Schaden beim Haftpflichtversicherer eintreten, weil sich der Zuspruch von Schmerzengeld bei einmaliger Globalbemessung ebenso wie bei mehreren Teilbemessungen der Höhe nach nicht unterscheiden darf. • [Fußnote: OGH 08.02.2008, 9 Ob 38/07i.]