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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.9.1 Judikatur zu § 14 MedienG

Fristgerechtes Veröffentlichungsbegehren als Voraussetzung

Die Frist für die Antragstellung nach § 14 Abs 1, 1. Satz MedienG bei nicht oder nicht gehörig erfolgter Veröffentlichung einer Gegendarstellung setzt logisch voraus, dass ein Veröffentlichungsbegehren beim Medieninhaber oder in der Redaktion des Medieninhabers fristgerecht tatsächlich eingelangt ist und erkennbar den Medieninhaber oder die Redaktion des Medieninhabers anspricht. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0131621.] 

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