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Dokument-ID: 629836
5.2.5 Mitverschulden von Minderjährigen
2/3 Mitverschulden bei Hervorlaufen hinter einem Bus
Ein achtjähriges Kind, das für den vorbeifahrenden Kraftfahrzeuglenker unvorhersehbar hinter einem Bus hervortrat, hat sich ein Mitverschulden von 2/3 anrechnen zu lassen. • [Fußnote: ZVR 1999/54.]