10.23 9 Ob 20/00g; OGH; 6. September 2000 – bearbeitete Version
§§ 3, 5, 8 und 19 PHG: Produktionsfehler; Warnpflicht; Stand der Technik; Haftungsausschluss • [Fußnote: ZVR 2001/36; bbl 2001/13.]
Jede Ersatzpflicht nach dem PHG setzt ein fehlerhaftes Produkt voraus. Das Schutz auslösende Moment ist das den Schaden umfassende Integritätsinteresse jeder durch das Produkt geschädigten Person. Dies erfasst auch Krankheits- und Todesfolgen (Fitz/Purtscheller/Reindl PHG Rz 13 zu § 1). Ausschlaggebend sind die berechtigten Sicherheitserwartungen, ein objektiver Maßstab, dessen Konkretisierung im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände vorzunehmen ist. Bei den Produktfehlern unterscheidet man Konstruktions-, Produktions- und Instruktionsfehler (SZ 70/61).