2.5.8 Schwangerschaft, Elternschaft
Nichtverlängerung eines befristeten Vertrages – unmittelbare Diskriminierung wegen Schwangerschaft
Soll eine Arbeitnehmerin in einer Position eingesetzt werden, die nach einer entsprechenden Grundausbildung eine nachfolgende Spezialausbildung voraussetzt, so ist davon auszugehen, dass trotz Befristung des Dienstverhältnisses der Arbeitgeber von Beginn an den Willen hatte, die Arbeitnehmerin im Falle ihrer Bewährung dauerhaft zu beschäftigen. Wird das Dienstverhältnis vom Arbeitgeber jedoch nach Ablauf der Befristung nicht verlängert, nachdem die Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft mitgeteilt und erklärt hatte, die geplante Schwerpunktausbildung wahrscheinlich nicht termingerecht antreten zu können, liegt eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor. • [Fußnote: OGH 22.5.2024, 8 ObA 18/24s.]