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Dokument-ID: 697377
5.3.3 Beweislast
Im Falle einer Verletzung eines Schutzgesetzes besteht die Vermutung, dass die Verletzung desselben kausal für den Schadenseintritt gewesen ist. Eine Umkehr der Beweislast findet nicht statt, doch kann der Prima-facie-Beweis dafür sprechen, dass der von dieser Norm zu verhindernde Schaden durch dieses Verhalten verursacht wurde.