Neu
Dokument-ID: 480771
1.4.2 Einzelfragen zur Abgrenzung von Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung
Die Tätigkeit des Masseverwalters bei der wirtschaftlichen Insolvenzabwicklung ist kein hoheitliches Handeln, • [Fußnote: EvBl 1965/420; SZ 36/57.] allerdings kommt eine Amtshaftung des Bundes dann in Betracht, wenn der Masseverwalter auf gerichtliche Weisung handelt. • [Fußnote: AnwBl 2002, 595.]