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Dokument-ID: 738539
2.8.3 Kritik
Sachbezogene Kritik
Sachbezogene Kritik wird geübt, wenn das Werturteil den unbestrittenen oder bewiesenen Tatsachen entspricht. Nur eine korrekte, den Tatsachen entsprechende Information ermöglicht dem Adressaten eine selbstständige Beurteilung des Geschehens und der geäußerten Kritik. • [Fußnote: OGH 23.02.1993, 4 Ob 6/93.]