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Dokument-ID: 1128543
7.1 Rechtsprechung
Arbeitskollege muss nicht Arbeitnehmer beim selben Dienstgeber sein
Ein Arbeitskollege iSd § 332 Abs 5 ASVG muss nicht unbedingt Dienstnehmer desselben Dienstgebers sein; die Sonderregel, die den Regress des Sozialversicherungsträgers ausschließt, greift auch dann, wenn die am Haftpflichtfall Beteiligten nur im selben Betrieb eingegliedert sind. Zweck der Bestimmung ist es, die Beeinträchtigung der Beziehungen zwischen Arbeitskollegen durch den außenstehenden Legalzessionar hintanzuhalten. • [Fußnote: OGH 29.3.2001, 2 Ob 186/00t.]